Das Familienvermögen ist eine sehr nützliche Einrichtung und wird von denjenigen, die davon profitieren können, nur wenig genutzt. Es besteht aus Vermögenswerten, die für die Begünstigten der Familie einen besonderen Schutz zugunsten derjenigen genießen, die Anspruch darauf haben. Familieneigentum ist das Eigentum, in dem eine Familie wohnt, das für diese besondere Beeinträchtigung rechtlich geschützt ist und dessen Ausführung für Schulden nach ihrer Registrierung als solche verhindert wird, dh als Familieneigentum, außer in Ausnahmefällen. (Steuern und Abgaben auf Gebäude und Baukosten).
Unter Familie wird die gesamte zusammenlebende Gruppe verstanden, die den Status eines Ehepartners, Aszendenten, Nachkommen oder Sicherheiten bis zum dritten Grad (Onkel und Neffen) der Person hat, aus der das Familienvermögen besteht. Die Auswirkungen treten auf, nachdem es im Grundbuch eingetragen wurde. Wenn ein Eigentümer viele Immobilien besitzt, kann nur eine in diesem Charakter aufgeführt werden. Die Registrierung ist kostenlos und muss im Allgemeinen eingereicht werden: Eigentumsurkunde, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder Familienbuch für Kinder, nationaler Ausweis und Ausfüllen eines Formulars.
Konsequenzen: Wenn die Immobilie als Familienvermögen registriert ist, kann sie weder verkauft werden noch Gegenstand von Nachlässen oder testamentarischen Verbesserungen sein. Hierzu ist die Zustimmung des anderen Ehepartners erforderlich, mit Ausnahme eines schwerwiegenden Grundes oder eines offensichtlichen familiären Nutzens.
Die wichtigste Konsequenz der Registrierung einer Immobilie unter diesen Bedingungen ist, dass sie nur für Steuerschulden oder Baukosten dieser Immobilie beschlagnahmt oder durchgesetzt werden kann, sofern die Schulden nach ihrer Registrierung als Familieneigentum entstanden sind. Was beschlagnahmt werden kann, sind 50% des erworbenen Betrags, sofern sie für den Lebensunterhalt der Familie nicht wesentlich sind. Dieser große Vorteil des Schutzes hat einen Nachteil. Sicherlich werden Sie nicht in der Lage Ihre eigenen Schulden oder Dritte zu garantieren, da durch nicht sein in der Lage, die Gläubiger zu ergreifen oder ausführen, können Sie es ablehnen.
Das Gesetz legt fest, wer Familienbesitz darstellen kann. Es wird eine Aufzählung vorgenommen, jeder der Ehegatten in seinem eigenen Eigentum, beide Ehegatten in gemeinsamem Eigentum. Oder einer der Elternteile im Falle einer Trennung des Eigentums zum Wohle der nicht gemeinsamen Kinder. Der alleinerziehende Vater oder die alleinerziehende Mutter oder der alleinstehende Witwer in seinem Eigentum und schließlich jede Person innerhalb der Grenzen, innerhalb derer er sein Eigentum durch Willen oder Spende frei veräußern kann. Am Ende jeder, solange die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.