Eine streitige Scheidung ist eine der möglichen Arten der Scheidung und besteht darin, dass einer der Ehegatten die Auflösung der Ehe ohne Zustimmung des anderen beantragt. Diese Scheidung erfolgt gerichtlich durch Einreichung eines umstrittenen Scheidungsantrags. Die andere Art der Scheidung, die in Spanien besteht, ist die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen oder die ausdrückliche Scheidung. Der umstrittene Prozess ist viel langsamer und teurer.
In diesem Sinne ist es wichtig zu klären, dass nach Beginn des umstrittenen Scheidungsprozesses möglicherweise eine Einigung erzielt wird und die Scheidung einvernehmlich erfolgt. Ebenso kann das Gegenteil der Fall sein, dass Sie nach Beginn einer Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen schließlich auf gerichtliche Mittel zurückgreifen müssen, da keine Einigung erzielt wurde. In beiden Fällen muss für den Scheidungsantrag eine Mindestdauer von 3 Monaten ab der Feier der Ehe eingehalten werden.
Um die strittige Scheidung Anspruch geltend machen, verlangt das Gesetz die Präsentation einer Reihe von Dokumenten, wie die Heiratsurkunde, Geburtsurkunde und, da bei dieser Art der Scheidung jede Partei ihre eigenen Anwalt und Anwalt braucht, eine Kraft der ist Anwalt erforderlich "Apud" -Gesetz zur Genehmigung dieser Zahlen.
Danach wird eine Kopie dieser Klage an den anderen Ehepartner gesendet, der innerhalb von maximal 20 Werktagen antworten muss. Anschließend wird der Verhandlungstermin festgelegt.
Auf der anderen Seite wird jede Partei im umstrittenen Scheidungsprozess unterschiedliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Scheidung beantragen, z. B. etwaige Probleme im Zusammenhang mit den Kindern (Sorgerecht, Unterhalt, Besuchsregime…), die Verwendung der Einfamilienhaus, die Auflösung des Ehegüterrechts sowie gegebenenfalls eine Ausgleichsrente. Schließlich wird es der Richter in seinem Urteil sein, der alle diese Fragen nach dem Prozess entscheidet.