Was ist Alieni Iuris? »Seine Definition und Bedeutung

Anonim

Alieni iuris ist ein aus dem Lateinischen abgeleiteter Begriff, der in unserer Sprache als "ohne Rechte" oder speziell als "unter den Rechten eines anderen" übersetzt werden könnte. Die Alieni Iuris ist eine Qualifikation des römischen Rechts, die verwendet wird, um diejenigen Personen zu bezeichnen, die unter der Herrschaft, Unterwerfung, dem Joch oder dem Besitz eines anderen stehen. Mit anderen Worten, es ist die Person, die der elterlichen Autorität oder Macht eines anderen unterworfen, unterworfen oder unterdrückt ist. Von dieser Qualifikation unterscheidet sich der Begriff sui iuris oder ordentliches Recht, ein Name, der Personen, meist Männern, gegeben wurde, um zu beschreiben, dass sie die volle Rechtsfähigkeit besaßen und dass sie auch über eine Reihe von Befugnissen verfügten, die Personen, die mit der Alieni Iuris Nr.

Dies war ein Phänomen, das in römischen Familien auftrat, um die Mitglieder zu qualifizieren, aus denen es bestand. und jene Menschen, die unabhängig von Alter oder Geschlecht dem Mandat der Sui Iuris oder der Familienmacht unterworfen waren, waren die sogenannten Alieni Iuris, die die Filiusfamilien umfassten, deren Name dem legitimen oder adoptiven Nachkommen der sogenannten existierenden Paterfamilien gegeben wurde. Die Frau, die dem Mandat ihres eigenen Mannes oder des Vaters unterworfen war, auch die Person "in causa mancipi", die jene Figur war, die die volle Freiheit genoss, die in noxa für die begangenen Straftaten oder in der Garantie von Verantwortlichkeiten gegeben wurde die Vaterfamilien, von denen es abhing.

Menschen mit dem Titel Alieni Iuris hatten eine eingeschränkte Kapazität in Bezug auf die Abhängigkeitssituation, die vom Vater herrührte. Daher durften die Filii, die biologische, Adoptiv- und Sklavenkinder waren, nicht heiraten, ohne die Erlaubnis des Familienoberhauptes oder des Vaters einzuholen. Darüber hinaus hatten sie in Bezug auf ihre Erbesituation einen ähnlichen Status wie Sklaven, da das, was sie erwarben, dem Erbe von Pater beigefügt war.