Die Etymologie des Wortes Pflicht liegt im Lateinischen, im Wort "debēre" und im Wort "dehibere", zusammengesetzt aus dem Präfix "de", was "Rückzug oder Entzug" bedeutet, zusätzlich zu dem Verb "habere", was "haben" bedeutet. Unter Pflicht versteht man die Verpflichtung, Verpflichtung oder moralische Verantwortung, die jede Person betrifft und die auf dem Handeln nach den Grundsätzen der Moral, der Gerechtigkeit oder ihres eigenen Gewissens beruht.Mit anderen Worten, es ist das, wozu der Mensch verpflichtet ist, entweder weil es als moralische, rechtliche, religiöse Norm oder einfach durch Sitte auferlegt wurde; und wenn er diese gesetzlichen Normen nicht einhält, könnte er jeweils nach Maßgabe des Gesetzes dieser Gerichtsbarkeit bestraft werden, was mit Gefängnis oder Geldstrafen verbunden sein kann; Wenn andererseits moralische Pflichten nicht erfüllt werden, ist es das Gewissen jedes Einzelnen durch Reue, das dafür verantwortlich ist, Richter zu sein.
Das Wort Pflicht bezieht sich normalerweise auf Moral, Vernunft, Tugend, Ethik und Gerechtigkeit, da es auf Formen oder Handlungen eines Verhaltens eines Individuums anspielt, die in der Geschichte der Menschheit sozial etabliert wurden. als angemessen oder relevant für bestimmte Situationen oder Handlungen, ohne die die Gesellschaft ohne diese keine Ordnung, Harmonie oder Bedeutung haben könnte. Jede Person muss bestimmte Pflichten erfüllen, die für sie festgelegt wurden, z. B. Kinder müssen ihre Aufgaben erfüllen, ihre Eltern oder Ältesten respektieren, bestimmte Aufgaben ausführen, die von anderen Personen mit Autorität über sie festgelegt wurden. und auch Erwachsene müssen bestimmte Pflichten erfüllen, wie z. B. arbeiten, Verkehrsregeln einhalten und einhalten, Steuern zahlen und viele andere Aufgaben übernehmen.
Schließlich ist zu beachten, dass das Wörterbuch der realen Akademie dieses Wort als das definiert, zu dem der Mensch verpflichtet ist, entweder durch religiöse Vorschriften oder durch natürliche oder positive Gesetze. Darüber hinaus wird es auch als Pflicht bezeichnet, wenn eine Person eine Schuld besitzt und verpflichtet ist, diese zu stornieren.