Was ist ein Dekret? »Seine Definition und Bedeutung

Anonim

Aus dem lateinischen „decrētum“ stammt das Einreisedekret, das Entscheidung, Anordnung oder Amtssatz bedeutet; "Decretum" kommt von der neutralen Form des Partizip der Stimme "decernere", lexikalisch zusammengesetzt aus dem Präfix "de", das die Richtung nach oben und unten angibt, sowie dem Verb "cernere", das "unterscheiden" eines Verbs bedeutet, das von a stammt Indogermanische Wurzel. Ein Dekret kann definiert werden als die Entscheidung oder der Beschluss eines Präsidenten oder Staatsoberhauptes, Gerichts, Richters oder einer anderen Art von Behörde, die über eine Angelegenheit, Angelegenheit oder ein Geschäft kommuniziert. Diese Entscheidung gilt im Allgemeinen für politische und staatliche Charaktere. Das heißt, im Allgemeinen ist es diese Regel, die von einer bestimmten Autoritätsperson mit einem bestimmten Zweck diktiert wird. Vor allemEin Dekret kann sich auch auf alles beziehen, was der Papst vor einer Konsultation mit den Kardinälen befiehlt.

Wenn es um ein Dekret geht, bezieht es sich oft auf einen Verwaltungsakt, der von der Exekutive geleitet wird, mit einem normativen Regulierungsproblem und einer Hierarchie, die unter den Gesetzen liegt. Es gibt Arten von Dekreten wie das königliche Dekret, das vom Ministerrat genehmigt und vom König dieser Nation unterzeichnet wird. Auf der anderen Seite gibt es das Gesetzesdekret, das die Entscheidung der Regierung unter bestimmten Umständen oder Gelegenheiten darstellt.

In der Antike entstand das sogenannte „Abonnementdekret“, das an die Schatzmeister geschickt wurde, damit die nach den Anweisungen des Königs bezahlten Gegenstände auf ihre Konten aufgenommen wurden. Wenn man von dem "Graciano-Dekret" spricht, das mit einem Anfangsbuchstaben geschrieben ist, der auch unter dem Namen "Konkordanz der Meinungsverschiedenheiten der Kanoniker" oder "Harmonie diskordanter Kanoniker" bekannt ist, wird auf das Schreiben oder Buch hingewiesen des kanonischen Rechts, zusammengestellt vom kamaldolischen Juristen und Professor für Theologie von Bologna, Graciano oder Franciscus Gracianus.