Kündigung ist die einseitige Entscheidung des Arbeitgebers, einen Vertrag oder ein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Um diese Maßnahme durchführen zu können, muss der Arbeitgeber einen berechtigten Grund haben. Je nach den Gründen, aus denen die Entlassung erfolgt, kann daher zwischen drei Arten unterschieden werden: Entlassung aus objektiven Gründen, Disziplinarentlassung und kollektive Entlassung. In jedem dieser Fälle kann die Entlassung von einem Richter als angemessen, unzulässig oder nichtig eingestuft werden, je nachdem, wie angemessen die Entlassung ist und wie gerechtfertigt ihre Gründe sind.
Andererseits muss das Entlassungsverfahren in bestimmten Fällen eine Reihe formaler Anforderungen erfüllen, um voll wirksam zu sein. Diese formalen Anforderungen können je nach Art der Entlassung und Tarifvertrag jedes Unternehmens variieren.
In diesem Sinne ist einer der wichtigsten Aspekte das Kündigungsschreiben, das dem Arbeitnehmer von Hand zugestellt werden muss, um ihn über die Situation zu informieren. Im Falle einer objektiven Entlassung muss der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 15 Tagen einhalten. Bei einer Disziplinarentlassung ist es jedoch nicht zwingend erforderlich, den Arbeitnehmer im Voraus zu benachrichtigen.
Ein weiteres relevantes Thema im Entlassungsverfahren ist die Abfindung. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine Entschädigung für die Entlassung zahlen, deren Höhe von der Art der Entlassung und den Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers (z. B. Gehalt oder Dienstalter) abhängt. Ebenso muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die entsprechende Abrechnung für Löhne, Urlaub und Überstunden liefern.
Nach Abschluss des Scheidungsverfahrens können der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber eine Einigung erzielen oder vor Gericht gehen, um die Entlassung zu klären und ihre Herkunft zu beurteilen.