Alle Personen, die sich in einem bestimmten politischen Gebiet befinden, zu dessen Gemeinschaft sie nicht gehören, werden als „Ausländer“ bezeichnet. Diese, in, um diese Erweiterung der Eingabe Land, müssen eine Reihe von bürokratischen Prozesse durchzuführen, die es ihnen ermöglichen rechtlich zu betreten. Es können zwei Arten von Ausländern unterschieden werden: diejenigen, die einen gemeinsamen Status haben und in einigen Fällen nicht die gleichen Rechte oder Vorteile haben wie diejenigen aus dem Land, in dem sie sich befinden, und diejenigen mit einem besonderen Status, die durch eine Position gekennzeichnet sind Sehr günstig aufgrund der Beziehungen zwischen dem Land, in dem Sie Ihren Aufenthalt beginnen, und dem Herkunftsland.
Innerhalb der Europäischen Union, bestehend aus Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechien, Kroatien, Dänemark, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Polen, Portugal, dem Vereinigten Königreich, Rumänien und Schweden ist es nur erforderlich, Verfahren in Bezug auf Einwanderungsrechte durchzuführen, wenn Sie kein Staatsangehöriger eines der oben genannten Länder sind. Wenn ich weiß, dass einer Teil der nationalen Gemeinschaft eines von ihnen ist, ist es nur angebracht, das entsprechende Ausweisdokument oder den Reisepass mitzuführen.
Dieser Prozess wird als Gemeinschaftsausländer bezeichnet, bei dem sie in jedes Land der Europäischen Union einreisen, ausreisen, zirkulieren und frei bleiben dürfen. Es ist jedoch wichtig, zu beachten, dass, wenn die Person wünscht, für einen langen Zeitraum bleiben Zeit in dem Land, ist es angebracht, sich auf die Herstellung eines zu widmen Aufenthaltskarte, die an der bis zu einem Monat nach der Ankunft ausgestellt werden kann Nation.