In der Antike bezeichneten die Römer das öffentliche Recht im rechtlichen Kontext als "Ius publicum"; die die Verantwortung hatte, die Beziehung zwischen dem Staat und seinen Bürgern zu kontrollieren. Im Allgemeinen unterhält das öffentliche Recht eine Verbindung zur Verwaltung und Arbeitsweise des Staates und ist für die Regulierung verschiedener Aspekte wie die Abgrenzung öffentlicher Befugnisse, die Organisation der Gerichte usw. verantwortlich.
Dieser Rechtsbereich zeigte, wie das römische Volk organisiert war. Diese Organisation basierte auf Gesetzen, die das Verhältnis des Staates zu seinen Individuen regelten. Ebenso war das Ius publicum für Verordnungen religiöser Natur zuständig. Darüber hinaus enthält es bestimmte wichtige Merkmale, die es auszeichnen, beispielsweise seine Unveränderlichkeit, da es für alle Bürger verbindliche Rechtsvorschriften enthält.
Etymologisch leitet sich das Wort "Ius" vom Lateinischen ab und bedeutet "richtig" und definiert, was gut und fair darstellt. In der Antike wurde eine Dualität zwischen den Begriffen "Ius" und "Fas" verwendet, wobei Ius sich auf das Faire bezog und Fas mit der göttlichen Natur der Rechtmäßigkeit des Verhaltens verbunden war. Zu dieser Zeit wurden diese beiden Begriffe als Adjektive verwendet. Beide waren verbunden, da zu dieser Zeit die Gesetze und die Religion vereint waren.
Es war im 1. Jahrhundert v. Chr., Als diese Begriffe zu unterscheiden begannen und Ius als Menschenrecht und Fas als göttliches Recht zurückließen.
Se entiende entonces que el Ius publicum aplicado en la roma antigua consistía en un conjunto de leyes buenas y justas creadas por los hombres para un mejor ordenamiento de la sociedad.