Das Wort Verwandtschaft wird in unserer Sprache verwendet, um die Verbindung oder Beziehung zwischen Menschen zu definieren, die aus demselben Stamm oder derselben Wurzel stammen oder durch Blutsbande, Adoption oder standesamtliche Eheschließung verbunden sind oder de facto gerichtlich anerkannt werden. „Im Allgemeinen der Begriff Verwandtschaft bezieht sich auf die Beziehung oder Verbindung. Es ist die wechselseitige Beziehung zwischen Menschen durch Blutsverwandtschaft, Affinität oder Adoption.
Verwandtschaft durch Blutsverwandtschaft impliziert streng genommen die Idee der Blutsverwandtschaft oder Blutgemeinschaft, die Menschen verbindet, die direkt voneinander abstammen (Großeltern, Eltern, Enkelkinder usw.) oder einen gemeinsamen Vorfahren haben (Brüder, erste Cousins usw.).).
Im ersten Fall sprechen wir von Verwandtschaft in einer geraden Linie. Wenn andererseits die familiäre Beziehung die Suche nach einem gemeinsamen Vorfahren erfordert, sprechen wir von einer verwandten Verwandtschaft.
Adoptivverwandtschaft ist im weitesten Sinne das Rechtssystem, das der Verwandtschaft durch Verwandtschaft einen ähnlichen Rang einräumt, und da es aus Adoption oder Adoptivverwandtschaft abgeleitet ist, ist es in der klassischen Terminologie mit dem Namen (jetzt nicht mehr verwendet) der Verwandtschaft bekannt. Zivil-, gerade mit der Absicht, zu zeigen, dass die familiäre Beziehung zwischen den Adoptiv bestehend Eltern von Inzucht nicht abgeleiteten und adoptierten, sondern von der sehr Vorschriften über die Regelung Annahme gleich das Adoptionsverhältnis mit blutsverwandten.
Verwandtschaft durch Affinität impliziert andererseits eine andere Rolle, da bei diesem Namen historisch die Verbindung oder Beziehung zwischen einem der Ehepartner und Verwandten durch die Blutsverwandtschaft des anderen Ehepartners (Schwiegervater oder Schwiegermutter, Sohn) bekannt ist oder Schwiegertochter, Schwager oder Schwägerin).
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt weder systematisch die Affinität, noch bietet es einen spezifischen Begriff der Verwandtschaft durch Affinität. In Anbetracht dessen betrachten einige Autoren die belanglose Betrachtung dieser Familienbeziehung unter der Annahme, dass Affinität eine bloße historische Referenz oder eine Soziologie ist, wenn nicht rein literarisch. Es besteht jedoch kein Zweifel, dass unser normatives System der Verwandtschaft durch Affinität weiterhin Relevanz verleiht.
Aus rechtlichem Punkt aus wird das Konzept berücksichtigt, wenn bestimmte Verfahren im Zusammenhang Durchführung Erbschaft, Sozialleistungen, Entschädigung usw. In dieser Perspektive wird die Verwandtschaft unter Berücksichtigung der Anzahl der Generationen berechnet, die die beiden an diesem Prozess beteiligten Personen trennen. Auf diese Weise wird jede Generation als Grad berücksichtigt, und die Summe der aufeinanderfolgenden Grade bildet die Abfolge.