Das Wort Pater stammt aus lateinischen Wurzeln, von der Stimme "Pater". Der Begriff Vater hat nach verschiedenen Quellen zwei mögliche Bedeutungen, von denen sich eine auf die katholische Figur bezieht, die Priester genannt wird. Diese Person widmet sich und weiht sich der Kirche und ihren Funktionen durch geeignete Aufgaben dieser pastorale Dienst. Die andere mögliche Bedeutung des Wortes stammt aus der Zeit des alten Roms, um jene Figur oder Person zu beschreiben, die Macht über eine bestimmte Familie ausübte, dh jene Person, die das Familienoberhaupt war, dies wurde auch beim Namen genannt von pater familia, was, wenn es in unsere Sprache übersetzt wird, "Vater einer Familie" entspricht.
Im alten Rom war dieser Charakter, der Pater genannt wurde, ein unabhängiger Bürger (homo sui iuris), der die Autorität und Domäne von allem und jedem hatte, der in seinem Haus lebte. Er hatte auch eine besondere Rechtsfähigkeit, das zu tun, was er wollte oder nach seinem Willen oder "sui iuris" zu handeln und elterliche Gewalt oder "la Manus", "Dominica Potestas" und "Mancipium" in Bezug auf die Kinder sowie die Kinder auszuüben Überreste der "alieni iuris", die unter seiner Herrschaft und seinem Mandat standen, dh an verheirateten Frauen, Sklaven und anderen.
Diese Macht des Familienvaters wurde als „patria potestas“ ausgezeichnet, die wir in unserer Sprache als elterliche Autorität kennen. Diese Kraft war anders als die Auctoritas, die auch der Vater genießt. Nach dem Gesetz der XII-Tabellen hatte diese wichtige Figur und das Familienoberhaupt die Macht über Leben oder Tod oder, wie er damals beschrieben wurde, "vitae necisque potestas" über seine Frau, Kinder und Sklaven, die unter seiner Herrschaft standen oder Mandat.