Es ist die formelle Entscheidung einer Jury zu den Tatsachenfragen, die vor Gericht gestellt wurden. Die einstimmige Entscheidung einer Jury, die dem Gericht über die Angelegenheiten berichtet wurde, die ihnen im Verlauf des Verfahrens rechtlich vorgelegt wurden.
Es gibt verschiedene Arten von Urteilen, nämlich private und öffentliche, allgemeine, teilweise und besondere.
Ein geheimes Urteil wird einem Richter außerhalb des Gerichts heimlich ausgesprochen. Ein solches Urteil wird dem Richter zugestellt, nachdem die Jury zur Erleichterung der Jury zugestimmt hat, als nachdem es gefällt wurde.
In der öffentlichen Anhörung wird ein öffentliches Urteil gefällt. Dieses Urteil hat seine ganze Wirkung, und wenn es nicht aufgehoben wird, ist es schlüssig in Bezug auf den Sachverhalt und wenn ein Urteil darüber gefällt wird. Ein privates Urteil muss dann öffentlich abgegeben werden, um eine Wirkung zu erzielen.
Ein allgemeines Urteil ist ein, durch die die Jury spricht auf der Tatsache, und das Gesetz zur gleichen Zeit, entweder zugunsten des Klägers oder des Angeklagten. Die Jury kann ein solches Urteil finden, wenn sie es für richtig hält.
Ein Teilurteil in einem Strafverfahren ist ein Urteil, bei dem die Jury den Angeklagten eines Teils der gegen ihn erhobenen Anklage freigesprochen und ihn des Restes für schuldig befunden hat: Das Folgende sind Beispiele für diese Art von Urteil, nämlich: wenn der Angeklagte freigesprochen wird eine Zählung und Sie für schuldig zu erklären, was in der Tat eine Art pauschales Urteil ist; Wenn es sich bei der Anklage um eine Straftat höheren Grades handelt und eine Straftat niedrigeren Grades umfasst, kann die Jury die weniger ungeheuerlichen verurteilen, indem sie ein Teilurteil findet. So kann der Angeklagte in einer Anklage wegen Raubüberfalls des Raubes für schuldig befunden und des nächtlichen Eintritts freigesprochen werden; Aufgrund eines Mordes können Sie wegen Mordes verurteilt werden. Diebstahl kann zu einfachem Diebstahl gemildert werden; eine Batterie, in einem gemeinsamen Angriff.